Wissenswertes

Zu den Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehören Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Dies erklärt er unter Eid bei der bestellenden Stelle.

Im Falle eines Rechtsstreits (z.B. Hörsystemträger gegen Krankenkasse) wird ein Beweis- bzw. Gerichtsgutachten erstellt. Hierbei werden Mängel fachlich begutachtet und messtechnisch dokumentiert. Bei einem Versicherungsgutachten wird, im Auftrag der Versicherung, eine Schadensaufnahme und Bewertung vollzogen. Das Privatgutachten ist von einer Privatperson initiiert. Die Gegenseite können dabei Versicherungen, Dienstleister oder Hersteller sein.